Elternarbeit in den Klassen, in Konferenzen und Ausschüssen

Unsere Schule lebt von einer vertrauensvollen, respektvollen und transparenten Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Schulleitung.

Die Mitwirkung von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften ist im Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) geregelt und erfolgt in den jeweils vorgesehenen Gremien.

1. Mitwirkung auf Klassenebene

Klassenelternschaft

Alle Erziehungsberechtigten einer Klasse bilden die Klassenelternschaft. Sie wählen für die Dauer von zwei Schuljahren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.

Die Klassenelternschaft dient dem Austausch über Angelegenheiten der Klasse sowie der Information und Beratung.

Anliegen aus der Klasse können über die Klassenelternvertretung in den Schulelternrat eingebracht werden.

Elternabende

Die Klassenelternschaft tritt mindestens zweimal im Schuljahr zusammen.

Die Einladung erfolgt durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Klassenelternschaft. Im ersten Schuljahr lädt die Klassenleitung zur Wahlversammlung ein.

Zu Beginn des Schuljahres informiert die Klassenleitung insbesondere über Unterrichtsvorhaben, Grundsätze der Leistungsbewertung, organisatorische Abläufe und wichtige Termine.

Auf Elternabenden können Fragen gestellt, Anregungen eingebracht und Meinungen ausgetauscht werden. Sie dienen der Information und dem Austausch. Verbindliche Entscheidungen werden in den zuständigen Gremien getroffen.

Klassenkonferenz

Elternvertreterinnen und Elternvertreter sind Mitglieder der Klassenkonferenz.

Bei Entscheidungen über Zeugnisse, Versetzungen und Übergänge wirken sie beratend mit; stimmberechtigt sind in diesen Fällen die unterrichtenden Lehrkräfte. Bei Ordnungsmaßnahmen sind sie stimmberechtigt.

Alle Mitglieder unterliegen der Verschwiegenheitspflicht (§ 41 NSchG).
Bei persönlicher Betroffenheit, insbesondere in Angelegenheiten des eigenen Kindes, dürfen sie an Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen.

2. Mitwirkung auf Schulebene

Schulelternrat (SER)

Der Schulelternrat setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften zusammen.

Er vertritt die Interessen der Eltern auf Schulebene, bündelt Anliegen aus den Klassen und wird vor grundsätzlichen Entscheidungen angehört (§ 96 NSchG).

In gesetzlich geregelten Fällen hat er ein Zustimmungsrecht.

Der Schulelternrat wählt die Elternvertretungen für Gesamtkonferenz, Schulvorstand, Fachkonferenzen und den Stadt- bzw. Kreiselternrat.

Er konstituiert sich innerhalb von zwei Monaten nach Schuljahresbeginn. Die Amtszeit beträgt zwei Schuljahre.

Fachkonferenzen

Fachkonferenzen beraten und entscheiden über fachbezogene Angelegenheiten im Rahmen der Vorgaben und Beschlüsse der Schule (z. B. schuleigene Arbeitspläne, Absprachen zur Leistungsbewertung, Auswahl von Lehrwerken). Eltern können – je nach Fachkonferenz – durch gewählte Elternvertretungen mitwirken.

Gesamtkonferenz

Die Gesamtkonferenz ist das zentrale pädagogische Beratungs- und Beschlussgremium der Schule.

Ihr gehören die Schulleitung, die Lehrkräfte, sechs gewählte Elternvertreterinnen und Elternvertreter sowie eine Vertretung der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und die Schulsozialarbeiterin an.

Alle Mitglieder sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben stimmberechtigt.

Die Gesamtkonferenz beschließt insbesondere das Schulprogramm, die Schulordnung sowie Grundsätze der Leistungsbewertung und zu Hausaufgaben und Klassenarbeiten.

Schulvorstand

Der Schulvorstand ist ein zentrales Entscheidungsorgan der Schule.

Er besteht an unserer Schule aus vier Elternvertreterinnen und Elternvertretern, drei Lehrkräften sowie der Schulleitung (Vorsitz).

Der Schulvorstand entscheidet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben insbesondere über organisatorische und strukturelle Grundsatzfragen, die Verwendung der Haushaltsmittel, die Ausgestaltung der Stundentafel im Rahmen der landesrechtlichen Vorgaben, Kooperationen und Verfahren zur Weiterentwicklung der schulischen Arbeit.

Das Schulprogramm und die Schulordnung werden vom Schulvorstand vorbereitet und von der Gesamtkonferenz beschlossen.

Die Elternvertreterinnen und Elternvertreter werden vom Schulelternrat gewählt. Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten der Schule.  Die Lehrkräfte werden in der Gesamtkonferenz gewählt. Die Amtszeit beträgt zwei Schuljahre.

Stadt- und Kreiselternrat

Der Stadt- bzw. Kreiselternrat ist die Elternvertretung auf kommunaler Ebene. Er befasst sich mit schulübergreifenden Themen, die für die Schulen der Stadt bzw. des Landkreises von Bedeutung sind (z. B. Fragen des Schulträgers, Rahmenbedingungen, Schulentwicklungsplanung). Die Entsendung erfolgt über die schulischen Elternvertretungen nach den gesetzlichen Regelungen.

3. Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler

Kinderrat

Unser Kinderrat ist eine schulinterne Form der Schülermitwirkung in der Grundschule. Er ist das Mitwirkungsgremium der Schülerinnen und Schüler unserer Albanischule und tagt regelmäßig am ersten Montag im Monat.

Er wird von der Beratungslehrerin, der Schulsozialarbeiterin und der Koordinatorin des Ganztages begleitet.

Unser Kinderrat setzt sich aus den gewählten Klassensprecherinnen und Klassensprechern zusammen. Diese werden jährlich gewählt. Unser Kinderrat wählt aus seiner Mitte eine Schulsprecherin oder einen Schulsprecher sowie eine Stellvertretung.

In unserem Kinderrat werden Anliegen und Wünsche der Schülerinnen und Schüler besprochen und beraten. Er bringt diese in schulische Entscheidungsprozesse ein und wird bei Angelegenheiten, die Schülerinnen und Schüler betreffen, beteiligt.

 

4. Informationsweitergabe

Informationen über wesentliche schulische Entwicklungen und Beschlüsse werden transparent kommuniziert.

Die Schulleitung informiert die Eltern regelmäßig – beispielsweise durch Quartalsbriefe – über schulweite Themen und grundlegende Entscheidungen.

Die Klassenelternvertretungen und der Schulelternrat tragen Anliegen aus den Klassen weiter und informieren im Rahmen ihrer Aufgaben über Entwicklungen auf Schulebene

 

Grafische Darstellung der schulischen Gremien

Das Handout zur Eltern- und Kindermitwirkung an der Albanischule steht hier als Download zur Verfügung.